Gesundheitsvorschriften für den zugang zum staatsgebiet marokkos

Einführung


Die weltweite Gesundheitslage erfordert mehrere Vorschriften und Einschränkungen bei internationalen Reisen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist eine Aktion, die persönliche und kollektive Verantwortung mit sich bringt. Dadurch können Sie sich vor dem Auftreten einer ansteckenden Krankheit schützen und Ihre Verantwortung für das Risiko ihrer Verbreitung verringern.

Damit Sie Ihren Aufenthalt in Marokko gut vorbereiten können, finden Sie hier die allgemeinen Gesundheitsvorschriften, die Sie beachten sollten, sowie die Bestimmungen für SARS-CoV-2, das sogenannte Corona.

Allgemeine Gesundheitsvorschriften

Impfungen


Abgesehen von den Maßnahmen gegen Corona sind für eine Reise nach Marokko keine Impfungen notwendig.

Es wird jedoch dringend empfohlen, den Impfkalender auf dem neuesten Stand zu halten:

  • Diphtherie-Tetanus-Poliomyelitis
  • Keuchhusten und Masern
  • Hepatitis A
  • Typhus (wenn der Aufenthalt unter prekären hygienischen Bedingungen stattfinden soll; für Kinder: ab dem Alter von 2 Jahren).
  • Tollwut, zur Vorbeugung (bei längeren Aufenthalten in isolierten Situationen; für Kinder: ab dem Laufalter). Die Tollwutimpfung entbindet nicht von einer ärztlichen Untersuchung im Falle eines Bisses.
Allgemeine Gesundheitsvorschriften

Poliomyelitis


Ein internationaler Impfausweis, der die Verabreichung einer Dosis Polioimpfstoff innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis 4 Wochen vor der Abreise belegt, wird von allen Reisenden aus Ländern verlangt, die von Poliomyelitis betroffen sind.

Allgemeine Gesundheitsvorschriften

Malaria


In Marokko gibt es keine Malaria. Es ist dennoch ratsam, Sümpfe und Wasserteiche zu meiden.

Allgemeine Gesundheitsvorschriften

Darminfektionen


Es ist auch notwendig, auf Darminfektionen oder Verdauungsstörungen im Zusammenhang mit Wasser zu achten. Durchfallerkrankungen sind in den ersten Tagen des Aufenthalts sehr häufig. Überprüfen Sie daher die Quelle des Wassers, das Sie trinken oder zum Kochen verwenden (z. B. auf Campingplätzen).

Allgemeine Gesundheitsvorschriften

Haustiere


Auch wenn Sie Ihr Haustier mitbringen, sollten Sie eine Tollwutbescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist, und einen Stammbaum mit sich führen. Vermeiden Sie unbedingt den Kontakt mit anderen Haus- und Wildtieren, vor allem in ländlichen Gebieten.

Das Gesundheitsprotokoll zu SARS-Cov-2 (CORONA)


In Marokko gilt seit dem 20. März 2020 der gesundheitliche Ausnahmezustand, der seither monatlich verlängert wird. Dies führt zu einem Gesundheitsprotokoll bezüglich des Zugangs zum Land und zu Präventivmaßnahmen, die im ganzen Land angewendet werden.

Vor jeder Auslandsreise von und nach Marokko sollten Sie sich im Vorfeld bei der Fluggesellschaft und den öffentlichen Einrichtungen (lokale Behörden, Botschaften, Konsulate usw.) erkundigen, ob besondere Maßnahmen gelten. Bei Annullierung, Änderung oder Verschiebung eines Fluges wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.

Luftverbindungen


Bei der Ankunft auf marokkanischen Flughäfen müssen alle Reisenden ab 18 Jahren 3 Gesundheitsdokumente vorlegen:

  • Der COVID19-Impfpass
  • Das negative Ergebnis eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Das Gesundheitsblatt des Passagiers, das vor dem Einsteigen online heruntergeladen werden kann (wird auch an Bord verteilt) und vollständig ausgefüllt ist, einschließlich der Adresse des Passagiers und zweier Telefonnummern, unter denen er im Bedarfsfall während der ersten 10 Tage nach seiner Ankunft auf dem Staatsgebiet ausfindig gemacht werden kann.
  • https://www.onda.ma/form.php

Für Passagiere zwischen 6 und 18 Jahren ist der Impfpass nicht erforderlich, für Passagiere unter 6 Jahren sind der Impfpass und der PCR-Test nicht erforderlich.

Die Tests bei der Ankunft werden nicht mehr systematisch für alle Passagiere durchgeführt. Der antigene Schnelltest wird nach dem Zufallsprinzip durchgeführt:

  • Bei negativem antigenem Schnelltest: NICHT erforderlich.
  • Bei positivem antigenem Schnelltest bei der Ankunft: Wenn die Person asymptomatisch ist oder ein mildes Krankheitsbild aufweist: Behandlung in Eigenisolation zu Hause oder im Hotel, wenn es sich um einen Touristen handelt, gemäß dem geltenden nationalen Protokoll; Wenn die Person eine mittelschwere Symptomatik aufweist: Behandlung in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus gemäß dem geltenden nationalen Protokoll.

See- und Landverbindungen


Reisende, die den Seeweg bevorzugen, müssen nur einen Impfpass ODER einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. In Marokko wird eine Vereinheitlichung des Protokolls erwartet.

Im Süden wird der Grenzübergang nach Mauretanien (Guerguerat) in beide Richtungen wieder geöffnet, wenn ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Im Norden bleiben die Landübergänge Ceuta und Melilla geschlossen. Es ist kein Grenzübertritt in beide Richtungen möglich.

Gesundheitsmaßnahmen in Marokko


Der Gesundheitsnotstand wurde bis einschließlich 30. April 2022 verlängert.

Seit dem 21. Oktober 2021 ist die Vorlage eines Impfpasses erforderlich, um sich zwischen den Präfekturen und Provinzen zu bewegen und Zugang zu öffentlichen und privaten Verwaltungen, Hotels, Restaurants, Cafés, Geschäften, Fitnessstudios und Hammams im Königreich zu erhalten.

Darüber hinaus ist das Tragen eines Mundschutzes im gesamten Königreich Pflicht. Alle Personen sind verpflichtet, sich an die im Rahmen des Ausnahmezustands vorgesehenen obligatorischen Maßnahmen zu halten, andernfalls drohen ihnen die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen. Wir rufen Sie dazu auf, die Anweisungen der marokkanischen Behörden zu befolgen.

Hinweise für internationale BesucherInnen


Ausländern in Schwierigkeiten wird empfohlen, sich mit dem Generalkonsulat ihres Heimatlandes in Verbindung zu setzen, das ihrem Aufenthaltsort am nächsten liegt.

Es wird empfohlen, sich mit ihrer Versicherungs- oder Hilfsgesellschaft in Verbindung zu setzen, um die Gültigkeit in Marokko und ggf. den Umfang der abgeschlossenen medizinischen Versorgung zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Krankenhausaufenthalte und Rückführung.

Es könnten auch andere Maßnahmen ergriffen werden. Es wird empfohlen, den Empfehlungen der örtlichen Behörden zu folgen und die Websites des marokkanischen Außenministeriums und des Gesundheitsministeriums zu konsultieren.

https://www.diplomatie.ma/fr

https://www.sante.gov.ma/Pages/Accueil.aspx