Die marokkanischen Einreisebestimmungen sehen vor, dass jeder Ausländer, der nach Marokko reisen möchte, einen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument, das vom marokkanischen Staat als Reisedokument anerkannt wird, mit sich führen muss (Gesetz Nr. 02-03 vom 11. November 2003, über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko):
Arten von Visa
Die zuständigen Behörden stellen vier Arten von Einreisevisa für Marokko aus:
Visum mit kurzer Gültigkeit:
Das Visum mit kurzer Gültigkeitsdauer ermöglicht es einem Ausländer, aus anderen Gründen als der Einwanderung in das Hoheitsgebiet Marokkos einzureisen, um einen ununterbrochenen Kurzaufenthalt oder im Falle mehrfacher Einreisen mehrere Kurzaufenthalte zu absolvieren. Die Dauer der einzelnen Aufenthalte beträgt zwischen einem und neunzig Tagen.
Visum mit langer Gültigkeit:
Das Visum mit langer Gültigkeit von mehr als drei Monaten ist ein Visum für die mehrfache Einreise, das von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos nach vorheriger Konsultation des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit ausgestellt wird.
Die Gültigkeitsdauer dieses Visums darf ein Jahr nicht überschreiten und die Dauer der einzelnen Aufenthalte muss zwischen einem und neunzig Tagen liegen.
Ausländer mit einem langfristig gültigen Visum, die sich länger als drei Monate in Marokko aufhalten wollen, müssen bei den zuständigen Stellen der Generaldirektion für nationale Sicherheit die Ausstellung einer Registrierungskarte beantragen.
Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt einen Ausländer, der in einen Drittstaat reist, zur Durchreise durch das marokkanische Hoheitsgebiet. Dieses Visum kann für eine oder zwei Durchreisen ausgestellt werden, wobei die Aufenthaltsdauer pro Durchreise 72 Stunden nicht überschreiten darf.
Das an der Grenze ausgestellte Visum
In Ausnahmefällen können die Sicherheitsdienste an den Grenzübergängen Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und Transitvisa ausstellen. Für Länder, in denen Marokko nicht vertreten ist, müssen die Anträge bei der in diesem Land akkreditierten diplomatischen Vertretung oder bei den Honorarkonsuln eingereicht werden. In Ermangelung dieser Vertretungen werden die Anträge direkt an das marokkanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Direktion für konsularische und soziale Angelegenheiten – Rabat ([email protected]) gerichtet, um das Visum am Flughafen zu hinterlegen.
Für weitere Informationen https://www.consulat.ma/fr/types-de-visas-octroyes
Das Ministerium für Tourismus hat das Gütesiegel Welcome Safely eingeführt, das auf dem „Referenzrahmen für Gesundheitssicherheit im Rahmen der Prävention im Zusammenhang mit COVID-19 für marokkanische Beherbergungsbetriebe“ basiert und in Zusammenarbeit mit den zuständigen marokkanischen Gesundheitsbehörden entwickelt wurde.
Das Label „Welcome Safely“ stützt sich auf zwei Hauptachsen:
Eine Liste der mit Gütesiegel versehenen Einrichtungen wird zur Verfügung gestellt. Sie wird in zweiwöchentlichen Abständen aktualisiert.
https://mtataes.gov.ma/wp-content/uploads/2021/07/Liste-EHT-labellises-a-publier-06072021.pdf?x75698