Aufenthalts formalitäten

Formalitäten und Verfahren für internationale Besucher

Allgemeine Bestimmungen


Die marokkanischen Einreisebestimmungen sehen vor, dass jeder Ausländer, der nach Marokko reisen möchte, einen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument, das vom marokkanischen Staat als Reisedokument anerkannt wird, mit sich führen muss (Gesetz Nr. 02-03 vom 11. November 2003, über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Marokko):

  • Für ausländische Staatsangehörige, deren Länder visumpflichtig sind, müssen ihre Reisedokumente mit den von der marokkanischen Verwaltung ausgestellten Visa versehen sein.
  • Der Aufenthalt in Marokko zu touristischen Zwecken ist für Ausländer, die von der Visumpflicht befreit sind, auf drei Monate beschränkt, und für Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, auf die Gültigkeitsdauer des Visums beschränkt.
  • Wenn ein Ausländer seinen Aufenthalt in Marokko über die Gültigkeitsdauer seines Visums oder die Dreimonatsfrist hinaus verlängern möchte, muss er, wenn er nicht visumpflichtig ist, bei der zuständigen marokkanischen Behörde (Direction Générale de Sûreté Nationale) eine Genehmigung einholen, um zu vermeiden, dass er sich illegal im Land aufhält.
  • Ausländer, die einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, können in diesem Fall eine Registrierungskarte beantragen.
Bedingungen für die Einreise nach Marokko

Für ausländische Staatsangehörige, deren Länder von der Visumpflicht befreit sind


  • Für ausländische Staatsangehörige, die im Rahmen einer organisierten Reise in Marokko ein- oder ausreisen: Es wird ein gültiger Reisepass benötigt, der mindestens die Dauer des Aufenthalts in Marokko abdeckt.
  • Für ausländische Staatsangehörige, die als Einzelperson, Paar oder Gruppe in Marokko ein- oder ausreisen: Sie müssen einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument mit sich führen, das vom marokkanischen Staat als Reisedokument anerkannt wird.
  • Die aktuelle Liste der Länder, die von der Visumpflicht für Marokko befreit sind: https://www.consulat.ma/fr/liste-des-pays-dont-les-ressortissants-sont-dispenses-du-visa-dentree-au-maroc
Einreisebestimmungen für Marokko

Für ausländische Staatsangehörige, deren Länder visumspflichtig sind


  • Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes müssen den Reisedokumenten von Ausländern, deren Länder visumpflichtig sind, die für die Einreise nach Marokko erforderlichen, von den marokkanischen Behörden ausgestellten Visa beigefügt werden.
  • Die Visa werden den Ausländern, die dieser Formalität unterliegen, nach Entrichtung der fälligen Gebühren nach folgendem Verfahren erteilt. https://www.consulat.ma/fr/visas-ordinaires
  • Anträge auf Touristen- oder andere Visa für Personen, die Inhaber eines gewöhnlichen Reisepasses sind, müssen bei dem für ihren Bezirk zuständigen Generalkonsulat des Königreichs Marokko eingereicht werden. FORMULAIRE : https://www.consulat.ma/sites/default/files/inline-files/English-francais-formulaireVisa_0.pdf

Aufenthalt in Marokko


Arten von Visa

Die zuständigen Behörden stellen vier Arten von Einreisevisa für Marokko aus:

 

Visum mit kurzer Gültigkeit:

Das Visum mit kurzer Gültigkeitsdauer ermöglicht es einem Ausländer, aus anderen Gründen als der Einwanderung in das Hoheitsgebiet Marokkos einzureisen, um einen ununterbrochenen Kurzaufenthalt oder im Falle mehrfacher Einreisen mehrere Kurzaufenthalte zu absolvieren. Die Dauer der einzelnen Aufenthalte beträgt zwischen einem und neunzig Tagen.

 

Visum mit langer Gültigkeit:

Das Visum mit langer Gültigkeit von mehr als drei Monaten ist ein Visum für die mehrfache Einreise, das von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Marokkos nach vorheriger Konsultation des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit ausgestellt wird.

Die Gültigkeitsdauer dieses Visums darf ein Jahr nicht überschreiten und die Dauer der einzelnen Aufenthalte muss zwischen einem und neunzig Tagen liegen.

Ausländer mit einem langfristig gültigen Visum, die sich länger als drei Monate in Marokko aufhalten wollen, müssen bei den zuständigen Stellen der Generaldirektion für nationale Sicherheit die Ausstellung einer Registrierungskarte beantragen.

 

Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt einen Ausländer, der in einen Drittstaat reist, zur Durchreise durch das marokkanische Hoheitsgebiet. Dieses Visum kann für eine oder zwei Durchreisen ausgestellt werden, wobei die Aufenthaltsdauer pro Durchreise 72 Stunden nicht überschreiten darf.

 

Das an der Grenze ausgestellte Visum

In Ausnahmefällen können die Sicherheitsdienste an den Grenzübergängen Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und Transitvisa ausstellen. Für Länder, in denen Marokko nicht vertreten ist, müssen die Anträge bei der in diesem Land akkreditierten diplomatischen Vertretung oder bei den Honorarkonsuln eingereicht werden. In Ermangelung dieser Vertretungen werden die Anträge direkt an das marokkanische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit, Direktion für konsularische und soziale Angelegenheiten – Rabat ([email protected]) gerichtet, um das Visum am Flughafen zu hinterlegen.

Für weitere Informationen https://www.consulat.ma/fr/types-de-visas-octroyes

Welcome Safely-Label für touristische Einrichtungen


Das Ministerium für Tourismus hat das Gütesiegel Welcome Safely eingeführt, das auf dem „Referenzrahmen für Gesundheitssicherheit im Rahmen der Prävention im Zusammenhang mit COVID-19 für marokkanische Beherbergungsbetriebe“ basiert und in Zusammenarbeit mit den zuständigen marokkanischen Gesundheitsbehörden entwickelt wurde.

 

Das Label „Welcome Safely“ stützt sich auf zwei Hauptachsen:

  • Anpassung der Einrichtung an den „Referenzrahmen für Gesundheitssicherheit im Rahmen der Prävention im Zusammenhang mit COVID-19 für marokkanische Beherbergungsbetriebe“;
  • Die Stärkung der Kapazitäten und die Schulung des Personals der Beherbergungsbetriebe durch eine digitale Plattform: www.welcomesafely.ma

Eine Liste der mit Gütesiegel versehenen Einrichtungen wird zur Verfügung gestellt. Sie wird in zweiwöchentlichen Abständen aktualisiert.

https://mtataes.gov.ma/wp-content/uploads/2021/07/Liste-EHT-labellises-a-publier-06072021.pdf?x75698