Um diesen Personen die Zollabfertigung zu erleichtern, wurden zwei Kreisläufe eingeführt: ein grüner und ein roter Kreislauf:
Diese Rundgänge sind durch Schilder im Bereich “Zoll“ gekennzeichnet.
Das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ermöglicht die Einfuhr von Gegenständen unter Aussetzung der für sie geltenden Zölle und Steuern. Nur Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, können in dieses Verfahren einbezogen werden. Ein Gebietsfremder kann also folgende Gegenstände zollfrei, ohne Anmeldung und ohne Formalitäten einführen:
Der Nichtansässige ist jedoch verpflichtet, diese Gegenstände am Ende seines Aufenthalts wieder auszuführen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Studierende oder ambulante Händler.
In kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf:
Die marokkanischen Behörden genehmigen die vorübergehende Verwendung von Transportmitteln, die Nichtansässigen gehören, für einen Zeitraum von drei (03) Monaten, sofern sie ausschließlich zu touristischen Zwecken verwendet werden (d. h. unter Ausschluss jeglicher kommerzielleren Warenbeförderung).
Um den Personen entgegenzukommen, die die Weihnachtsfeiertage in Marokko verbringen möchten, wurde beschlossen, denjenigen, die bereits im laufenden Jahr von der vorübergehenden Verwendung profitiert haben, die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fahrzeuge ab dem 20. Dezember desselben Jahres in das genannte Verfahren einzuführen, das auf das folgende Jahr angerechnet wird, und zwar unter denselben Bedingungen für einen ununterbrochenen oder geteilten Aufenthalt, die festgelegt wurden.
Zu den bei dem Import verbotenen Waren gehören:
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten: Hierfür ist die Genehmigung des Ministeriums für kulturelle Angelegenheiten erforderlich. Wenn für Gebrauchsgegenstände keine erschöpfende Liste erstellt werden kann, müssen die Menge und der Wert dieser Gegenstände im Zusammenhang mit der sozialen Situation der Betroffenen beurteilt werden, wie sie aus der Prüfung der Pässe oder anderen Indizien hervorgehen kann. Im Falle von Unklarheiten müssen die Zollbehörden prüfen, ob die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, und wenn ja, die Gegenstände zulassen.
Die marokkanische Währung ist der Dirham (DH), der in 100 Centimes unterteilt ist. Es ist strengstens verboten, Dirham einzuführen oder auszuführen. – Ausländer, die nicht in Marokko ansässig sind, können frei eingeführte Devisen bei Banken oder Einrichtungen, die zum manuellen Geldwechsel berechtigt sind (Hotels, Basare usw.), in Dirham umtauschen.
Beim Umtausch von Devisen gegen Dirham müssen sie den Wechselzettel aufbewahren. Dieses Dokument kann für den Rückkauf von Devisen bei einer Bank mit den restlichen Dirhams in ihrem Besitz nützlich sein.
Wenn sie die eingeführten Devisen ganz oder teilweise wieder ausführen wollen, ist es ratsam, bei der Einreise eine Erklärung über die Einfuhr von Zahlungsmitteln abzugeben.